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UNSERE LEISTUNGEN FÜR UNTERNEHMEN

Wirtschaft­licher Erfolg braucht kompetente Partner

Für eine erfolgreiche Unternehmensführung brauchen Sie einen kompetenten und zuverlässigen Partner an Ihrer Seite. Die Herausforderungen, die an Unternehmen in unserer Welt gestellt werden, werden immer größer. Die steuerrechtlichen und unternehmensrechtlichen Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten werden immer komplexer. Daher haben wir unsere Prüfungs- und Beratungsleistungen konsequent erweitert, um Ihnen mit einem erfahrenen Team an Spezialisten in allen Unternehmensangelegenheiten erfolgreich zur Seite zu stehen.

Unsere Leistungen im Bereich Steuerberatung

Finanzbuchhaltung
  • Digitaler Austausch und Verarbeitung der Belege
  • Erstellen von betriebswirtschaftlichen Auswertungen
  • Erstellen von individuellen Reportings
  • Fertigen von turnusmäßigen Steueranmeldungen
Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
  • Anfertigen von Lohn- und Gehaltsabrechnungen (auch digital)
  • Begleitung von Sozialversicherungs- und Lohnsteuerprüfungen
  • Bearbeitung von Sonderthemen (z.B. KUG/Baulohn)
  • Mandanteninfo über gesondertes HR-Briefing
Zahlungsverkehr
  • Erstellen von Zahlungsvorschlagslisten per Fälligkeit
  • Bankenunabhängige Ausführung der Zahlungen
  • Vollständige digitale Abwicklung möglich
Jahresabschlusserstellung
  • Erstellen von Handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlüssen
  • Erstellen des handelsrechtlichen Anhangs
  • Erstellen von konsolidierten Jahresabschlüssen
  • Anfertigen von Einnahmen-Überschuss Rechnungen
  • Aufstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen
E-Bilanzen
  • Erstellung und Übermittlung an die Finanzverwaltung
  • Verarbeitung von Fremddaten möglich
Offenlegungen/ Hinterlegungen
  • Erstellung und Übermittlung an den Bundesanzeiger
Betriebliche Steuererklärungen
  • Erstellung der Jahreserklärungen zur Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer
  • einheitliche und gesonderte Feststellungserklärungen
  • Kapitalertragsteueranmeldungen
  • Begleitung von Betriebsprüfungen
  • Rechtsbehelfsverfahren
Erstellung von Zwischenabschlüssen
  • Im Rahmen von UN-Transaktionen
  • Aus Anlass von Umwandlungen
  • Zur Betriebseröffnung oder -aufgabe
Steuerliche Gestaltungsberatung
  • Beratung in allen Einkommens- und Vermögensangelenheiten, u.a.
  • vermögensverwaltende Gesellschaften,
  • Beratung zur Grunderwerbsteuer,
  • Beratung zur Rechtsformwahl,
  • Etablierung von Organschaften
Unternehmensnachfolge
  • Beratung betrieblicher Nachfolge­themen in allen Rechtsformen
  • steuerliche Begleitung der Umsetzung
Unternehmens-transaktionen/ Umwandlungen
  • Begleitung von Anteilsübertragungen
  • Begleitung von Unternehmens-Umwandlungen
  • steueroptimierte Gestaltungen von Unternehmensstrukturen
Internationales Steuerrecht
  • Anwendung von Doppelbesteuerungs­abkommen
  • Anträge auf Quellensteuerfreistellung
  • Anmeldung von Abzugssteuern
  • Anträge im Vorsteuer­vergütungs­verfahren
  • Begleitung internationaler Verständigungs­verfahren
Steuerstraf-angelegenheiten
  • strafbefreiende Selbstanzeigen
  • Begleitung von Steuerstrafverfahren
Finanzgerichtsprozesse
  • Klageerhebungen
  • Vertretungen vor den Finanzgerichten
Stiftungs- und Vereinswesen
  • Betreuung gemeinnütziger sowie nicht gemeinütziger Vereine
  • laufende Vereinsbuchhaltung
  • Gewinnermittlung und Vermögensaufstellung für Vereine
  • Anträge auf Gemeinnützigkeit
  • Erstellung von Gemeinnützigkeitserklärungen
  • Beratung zu Spartenrechnung und Spenden

Unsere Leistungen im Bereich Rechtsberatung

Allgemeines Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
  • Strukturierung und Optimierung der Unternehmensrechtsform
  • Erstellung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen
  • Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen
  • Auskunftsklagen
  • Liquidation von Unternehmen
Unternehmens-transaktionen (auch grenzüberschreitend)
  • Planung und Konzeptionierung von Unternehmenskäufen und -verkäufen
  • Erstellung von Absichts- und Geheimhaltungserklärungen
  • Begleitung und Umsetzung von Vertragsverhandlungen
Neugründungen
  • Struktur und Gestaltung
  • Vorratsgesellschaften
Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter-versammlungen
  • Formulierung der Einladung und TO-Punkte mit Beschlussvorlagen
  • Begleitung oder Vertretung des Gesellschafters
Spanische Rechts-angelegenheiten für Unternehmen
  • Unternehmensgründung, -kauf und -verkauf
  • Begleitung des spanischen Rechtsanwaltes im Gerichtsprozess
  • Wahrnehmung von Gesellschafterrechten
  • Unternehmensberatung
Prozessvertretung für Unternehmen
  • Gesellschaftsrecht
  • Lieferbeziehungen
  • Gewährleistungsrecht
Vertragsgestaltung
  • Unternehmensintern
  • Allgemeine Geschäfts- u. Vertriebsbedingungen
  • Rechtsbeziehungen zu anderen Unternehmen
  • Mietverhältnisse (Wohnen, Gewerbe u.a.)
Firmennachfolge-Regelungen
  • Konzepterstellung für Familien­unternehmen
  • Wirtschaftliche und steuerliche Optimierung
  • Gestaltung von Unternehmer­testamenten
  • Nachlassabwicklung / Testaments­vollstreckung
  • Auseinandersetzung von Erben­gemeinschaften
  • Erbschaftsteuerliche Beratung
Sanierungsberatung
  • Maßnahmen zur Vermeidung der Insolvenz
  • Gestaltung „insolvenzfester“ Verträge
  • Begleitung bei Investorengesprächen
Insolvenzrechtliche Beratung
  • Insolvenzantragspflicht
  • Beratung von Schuldner und Gläubiger
  • Insolvenzstrafrecht
Arbeitsrecht und Human Resources
  • Individual- und Kollektivarbeitsrecht für Arbeitgeber
  • Außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung
  • Arbeitsvertragswesen
  • Personalmanagement
IT-Recht für Unternehmen
  • Vertragsrecht bei IT-Projekten
  • IT-Compliance im Unternehmen
  • E-Commerce
  • TK-Recht (Online-/Mobile-Business)
  • Urheberrechts- und Wettbewerbsverletzungen (Abmahnungen)
  • Domainrecht
Pharmarecht
  • Lohnherstellungs-, Verantwortungs­abgrenzungs- und Vertriebsverträge
  • Pharmaspezifisches Wettbewerbsrecht
  • Arzneimittelhaftungsfragen und strafrechtliche Verantwortung
Steuerstrafrecht für Unternehmer
  • Selbstanzeigeberatung
  • Eingriff der Steuerfahndung (Durchsuchung)
  • Vertretung im Ermittlungsverfahren und im gerichtlichen Strafverfahren
  • Vertretung in steuerlichen Einspruchs- und Klageverfahren
Zweite Meinung
  • Unterstützung bei der Lösungsfindung und Prozessstrategie im Steuer- und Rechtswesen

Unsere Leistungen im Bereich Wirtschaftsprüfung

Jahresabschluss-prüfungen
  • Gesetzliche und freiwillige Jahresabschluss­prüfungen nach HGB
  • Produzierendes Gewerbe, Handel und Dienstleistungen
  • Vereine und Stiftungen und gemeinnützige Organisationen
  • Kommunen und kommunale Betriebe (inkl. HGrG)
Konzern-abschlussprüfungen
  • Gesetzliche und freiwillige Prüfungen nach HGB
Erstellung von Abschlüssen
  • Nach HGB und IFRS
  • Jahresabschlüsse
  • Konzernabschlüssen
  • Konsolidierte Abschlüsse
Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Anlassbezogene Prüfung unterjähriger Zahlen
  • Beratung in Rechnungslegungs­angelegenheiten
  • Optimierung von rechnungslegungs­bezogenen Prozessen
Energierechtliche Prüfungen
  • Testierung von EEG-Anträgen
  • Testierung von Meldungen an Netzbetreiber (KWKG)
Sonderprüfungen
  • Makler- und Bauträgerprüfung
  • Unterschlagungsprüfung,
  • Mittelverwendungsprüfung,
  • Prüfung von Kapitalerhöhungen/Sacheinlagen,
  • Gründungsprüfung,
  • Prüfung bei Umwandlung und Verschmelzung
  • Nachtragsprüfungen
Unternehmens-bewertungen
  • Unternehmensbewertung nach IDW S1
  • Due Diligence
  • Fairness Opinion
Treuhandwesen
  • Treuhänderische Verwaltung
  • Treuhänderische Tätigkeit u.a. als Testamentsvollstrecker, Liquidator, Vormund
  • Interim Management
Nachhaltigkeit und Compliance
  • DNK-Entsprechenserklärung
  • Erstellung und Prüfung von Co2-Bilanzen
  • Prüfung von Compliance Management Systemen

Unsere Leistungen im Bereich Unternehmensberatung

Unternehmenskäufe und -verkäufe
  • Strukturierung
  • Prozessbegleitung
  • Umsetzung
Unternehmerischer Sparringspartner
  • Ganzheitliche Unternehmerberatung
  • Gemeinsame Entscheidungsfindung
Datenschutz
  • Analyse
  • Stellung externer Datenschutzbeauftragter

 

Nachfolgefragen
  • Übertragungsstrukturierung und –umsetzung
  • Testamentsgestaltung
  • Testamentsvollstreckung
Sanierungsberatung
  • Ursachenanalyse
  • Lösungskonzepte
Finanzierungs- und Liquiditätsberatung
  • Liquiditätspläne
  • Interne Liquiditätsschaffung
  • Externe Liquiditätsbeschaffung
Externes Controlling
  • Aufbereitung
  • Analyse
  • Internes und externes Reporting
Beiratstätigkeiten
  • Übernahme von beratenden und entscheidenden Beiratsmandaten
IT-Beratung
  • Hardware / Software
  • Support
  • Digitalisierung
Baumanagement
  • Beratungsleistungen
  • Planungsleistungen
  • Erstellung von Entwicklungskonzepten

SIE HABEN EINE FRAGE?

WIR HABEN DIE ANTWORT!

Welche Rechtsform ist für mich die richtige?

Die Frage der Rechtsform ist eine der wichtigsten bei Aufnahme der Tätigkeit. Ebenso kann eine Änderung der Rechtsform im Zuge der Unternehmensentwicklung sinnvoll sein. Wir unterstützen unsere Mandaten bei einer individuellen Lösung.

Müssen Belege in Papierform eingereicht werden?
In der Regel nicht, da wir einen digitalen Belegaustausch mit dem Mandanten und Dritten (z. B. Banken, Finanzamt) anbieten. Unser Büro ist als digitale Kanzlei bei unserem Systempartner DATEV zertifiziert.
Welche Aufgaben übernimmt der Steuerberater für mich?

Unser Leistungsangebot reicht von der Übernahme einzelner Tätigkeiten bis hin zum „Rundum-Sorglos-Paket“ und wird auf Ihren indivinduellen Bedarf angepasst.

Haftet der GmbH-Geschäftsführer in der Insolvenz der GmbH persönlich?

Grundsätzlich nicht, da ja gerade die GmbH eine persönliche Haftung ausschließen soll. Eine persönliche Haftung kommt aber dann in Betracht, wenn z.B. Umsatzsteuer, Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge einbehalten, aber nicht abgeführt wurden. Hierauf sollte im Zeitraum vor der Insolvenz geachtet werden.

Welchen Vorteil bietet eine kontinuierliche Betreuung durch einen versierten Arbeits-rechtsanwalt?

Das Arbeitsrecht und insbesondere die Rechtsprechung, stellen den Arbeitgeber nicht nur zu Beginn und während eines Arbeitsverhältnisses vor eine große Herausforderung, sondern können vor allem bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu einem großen und teuren Stolperstein werden. Präventive Vorkehrungen bei der Erstellung eines arbeitgeberfreundlichen Arbeitsvertrages ebnen hier den erfolgreichen Weg.

Ein Datenschutz-beauftragter (DSB) "kostet nur Geld". Warum sollte er trotzdem bestellt werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht eine gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines DSB. Da der DSB auch gegenüber der Behörde zu benennen ist, drohen Bußgelder bei Verstoß gegen diese Pflicht. Aber auch wenn keine gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines DSB besteht, sind die Datenschutzvorschriften im Unternehmen umzusetzen und auf behördliche Anforderung Nachweise zu erbringen. Gelingt dies nicht, droht der Geschäftsleitung eine persönliche Haftung.

Muss ich meinen Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen?

Nach § 316 HGB unterliegen die Jahresabschlüsse von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) einer Prüfungspflicht durch einen Wirtschaftsprüfer. Auch Personengesellschaften können prüfungspflichtig sein. Für Konzernabschlüsse und Jahresabschlüsse von kapitalmarktorientierten Unternehmen besteht ebenfalls eine Prüfungspflicht. Neben der gesetzlichen Jahresabschlussprüfungspflicht kann ein Jahresabschluss auch freiwillig geprüft werden. Eine freiwillige Jahresabschlussprüfung ist oftmals auf Verlangen von Kreditgebern oder als Voraussetzung für den Erhalt von staatlichen Fördergeldern notwendig. Sie kann aber auch zur Kontrolle des Managements eingesetzt werden.

Müssen Jahresabschlüsse von Non Profit Unternehmen, Vereinen, Stiftungen und gemeinnützigen GmbHs geprüft werden?

Satzungsgemäß ist bei den meisten Non Profit Unternehmen oder gemeinnützigen Unternehmen wie Vereine, Stiftungen oder gGmbHs, eine Prüfung des Jahresabschlusses oder der Jahresrechnung vorgesehen. Da der Erhalt der steuerlichen Gemeinnützigkeit ein zentrales Element für die Existenz der gemeinnützigen Unternehmen darstellt, liegt hier oftmals der Prüfungsschwerpunkt. Eine freiwillige Jahresabschlussprüfung ist jederzeit möglich und kann, wie bereits erwähnt, aus unterschiedlichsten Gründen erfolgen.

Müssen Jahresabschlüsse offengelegt werden und wer kann die Jahresabschlüsse dann sehen?

Nach dem Handelsgesetzbuch müssen Kapitalgesellschaften sowie Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist, die Offenlegungsvorschriften beachten. Jahresabschlüsse offenlegungspflichtiger Unternehmen sind beim Betreiber des Bundesanzeigers in elektronischer Form einzureichen und können elektronisch durch jedermann eingesehen werden (Internet). Für Kleinstkapitalgesellschaften (Gesellschaften die die Kriterien nach §267a HGB erfüllen) gibt es Erleichterungen. Diese Gesellschaften müssen ihre Jahresabschlüsse nur elektronisch hinterlegen und eine elektronische Einsichtnahme ist nur durch Antrag möglich. Welche Unterlagen und wie detailliert diese Unterlagen beim Bundesanzeiger für eine Offenlegung einzureichen sind richtet sich insbesondere nach der Größenklasse des Unternehmens.

Ist eine Erstberatung kostenlos?

Ja, eine Erstberatung ist kostenlos. Erst bei einer Beauftragung fallen Kosten an.

Mit welchen Kosten ist bei der Unternehmens-beratung zu rechnen?

Wir rechnen im Wesentlichen nach Stundensätzen ab, wobei wir gerne ein Gesamtbudget und Zwischenmeldungen vereinbaren können. In bestimmten Fällen (z.B. auch externes Controlling) sind auch Pauschalen oder sogar Erfolgsbeteiligungsmodelle (M&A) möglich.

Bei welcher Unternehmensgröße lohnt sich eine Unternehmens-beratung?

Das kommt auf Ihre Fragestellung an. Manchmal kann schon ein guter aber dennoch günstiger Tipp einem kleineren Unternehmen in Liquiditätsfragen helfen. In anderen Fragenstellungen, wie zum Beispiel einem Unternehmensverkauf, sollte die Unternehmensgröße den notwendigen Aufwand eines guten Verkaufs rechtfertigen.

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