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UNSERE LEISTUNGEN FÜR PRIVATKUNDEN

Kompetente Beratung in allen Lebenslagen

Auch als Privatkunde sind Sie bei uns in den besten Händen. Unser erfahrenes Team an Spezialisten steht Ihnen in allen Lebenslagen zur Seite, auch und gerade dann, wenn es mal schwierig wird. Wir kennen uns aus mit den Stolpersteinen und Fallstricken, die das Leben zu bieten hat. Gemeinsam finden wir die richtige Lösung auch für Ihr Anliegen.

Unsere Leistungen im Bereich Steuerberatung

Private Steuererklärungen
  • Erstellung der Jahreserklärungen zur Einkommensteuer und ggf. Umsatzsteuer
  • einheitliche und gesonderte Feststellungserklärungen
  • Lohnsteuerermäßigungsanträge
  • Steuerklassenoptimierung
  • Rechtsbehelfsverfahren
Erbschaft-/ Schenkungsteuer
  • Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
  • Erstellung von Erklärungen zur Feststellung von Unternehmens- bzw. Immobilienwerten
  • Lohnsummen- und Entnahmeüberwachung
  • Steueroptimierung von Vermögensübertragungen
Steuerstraf-angelegenheiten
  • Strafbefreiende Selbstanzeigen
  • Begleitung von Steuerstrafverfahren
Internationales Steuerrecht
  • Anwendung von Doppel­besteuerungs­abkommen
  • Anträge auf Quellensteuerfreistellung
  • Anmeldung von Abzugssteuern
  • Anträge im Vorsteuervergütungs­verfahren
  • Begleitung internationaler Verständigungs­verfahren
Steuerliche Gestaltungs-beratung
  • Beratung in allen Einkommens- und Vermögensangelenheiten, u.a.
    vermögensverwaltende Gesellschaften
  • Beratung zur Grunderwerbsteuer
  • Beratung zur Rechtsformwahl
  • Etablierung von Organschaften
Finanzgerichtsprozesse
  • Klageerhebungen
  • Vertretungen vor den Finanzgerichten

Unsere Leistungen im Bereich Rechtsberatung

Erbrecht/ Testamente
  • Gestaltung von Testamenten
  • Erbrechtliche Auseinandersetzungen
  • Erbschaftsteuerliche Beratung
Prozessvertretung für Privatkunden
  • Bau- und Immobilienrecht
  • Haftpflicht- und Versicherungsrecht
  • Schadensrecht
  • Bankrecht
Steuerstrafrecht für Privatkunden
  • Selbstanzeigeberatung
  • Eingriff der Steuerfahndung (Durchsuchung)
  • Vertretung im Ermittlungsverfahren und im gerichtlichen Strafverfahren
  • Vertretung in steuerlichen Einspruchs- und Klageverfahren
IT-Recht für Privatkunden
  • TK-Recht (Online / Mobile)
  • Rechte bei Online-Auktionen und beim Online-Kauf
  • Domainrecht
Spanische Rechts-angelegenheiten für Privatkunden
  • Immobiliarrecht (Übertragung / Erbfolge)
  • Steuer- und Erbrecht
Mietrecht
  • Gestaltung Mietvertrag für Wohnraum u.a. Mietverhältnisse
  • Beratung bei Mieterhöhung
  • Mängel am Mietobjekt

SIE HABEN EINE FRAGE?

WIR HABEN DIE ANTWORT!

Wann endet die Frist zur Abgabe der Einkommen-steuererklärung?

Wenn Sie Ihre Steuererklärung ohne Unterstützung durch einen Steuerberater einreichen, endet die Einreichungsfrist am 31.07. des Folgejahres. Bei Erstellung der Erklärung durch einen Steuerberater wird die Frist automatisch auf den 28.02. des übernächsten Jahres verlängert.

Müssen Rentner Steuererklärungen abgeben?

Seit der Reform der Rentenbesteuerung im Jahr 2005 werden nach und nach immer mehr Rentner mit ihren Bezügen steuerpflichtig und müssen eine Steuererklärung einreichen. Dies gilt erst recht, wenn neben der Rente z.B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen erzielt werden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind, ob Sie einer Erklärungspflicht unterliegen.

Was tue ich bei Fehlern im Steuerbescheid?

Statistisch ist jeder fünfte Einkommensteuerbescheid fehlerhaft. Um gegen fehlerhafte Steuerbescheide vorzugehen, ist beim Finanzamt ein Einspruch einzulegen. Etwa 80% der Einsprüche werden zu Gunsten der Steuerpflichtigen entschieden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Steueransprüche.

Benötige ich für die Erstellung eines Testaments einen Notar?

Nein, die notarielle Form ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung für ein Testament. Vielmehr kann dieses eigenhändig komplett privatschriftlich verfasst werden, wobei es zum Zwecke der Gültigkeit unterschrieben sein muss. Zudem ist ein eigenhändiges Testament jederzeit änderbar und kann so den wechselnden Bedürfnissen des Testierenden entsprechend angepasst werden.

Mein Handwerker hat mangelhaft gearbeitet, was kann/ muss ich tun?

Der Mangel sollte innerhalb von 10 Tagen konkret beschrieben, reklamiert und der Handwerker unter Fristsetzung mit Androhung der Ablehnung und Ersatzvornahme zur Nachbesserung aufgefordert werden. Auf keinen Fall sollte man trotz Kenntnis des Mangels ein Abnahmeprotokoll unterschreiben, aber Beweise vom Mangel sichern, also Fotos machen und Zeugen hinzuziehen.

Besteht eine Renovierungspflicht des Mieters bei Beendigung des Mietverhältnisses?

Die Renovierung der Wohnung ist grds. Sache des Vermieters. Der Vermieter ist jedoch berechtigt, im Rahmen des Mietvertrages Schönheitsreparaturen auf den Mieter zu übertragen. Dieses bedarf jedoch u.a. einer wirksamen Regelung im Mietvertrag. Nach Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sind viele solcher Regelungen unwirksam, so dass eine Renovierungspflicht entfällt.

RUFEN SIE UNS BEI FRAGEN GERNE JEDERZEIT AN

TEL.: 02391 95 92 0

ODER SPRECHEN SIE GEZIELT MIT UNSEREN KOMPETENTEN MITARBEITERN AUS DEM JEWEILIGEN FACHBEREICH!